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Autoversicherung
Immer mehr Menschen besitzen mindestens ein Auto und aufgrund der immer höher werdenden Zahl an Fahrzeugen wächst auch die Unfallgefahr auf den voller werdenden Straßen. Dazu kommt, dass die Leute immer weniger Zeit haben oder sich immer weniger davon nehmen und daher der Streß im Verkehr die gefahr ebenso erhöht. Auf der anderen Seite wächst auch die Kriminalität, wodurch auch Einbrüche und damit oft auch verbundener Vandalismus am parkenden Auto zu einem immer häufiger auftretenden Ereignis wird. All diese Gründe sorgen dafür, dass die Autoversicherung immer wichtiger wird. Man unterscheidet bei dieser
Versicherung zwischen der KFZ-Haftpflicht und der Fahrzeugversicherung.
Die Haftpflichtversicherung tritt für Schäden ein, die man als Fahrzeugführer durch eigenes Verschulden, aber unbeabsichtigt innerhalb des Straßenverkehrs einem anderen zugefügt hat. Das können auf der einen Seite Sachschäden und sein, die man zum Beispiel am Fahrzeug des Unfallgegners verursacht hat. Auf der anderen Seite stehen aber auch die Personenschäden, die durch Verletzungen auftreten und die ärztliche Behandlung sowie eventuell geforderte Schmerzensgelder umfassen. Sogenannte Vermögensschäden können auftreten, wenn jemand durch einen Unfall beispielsweise eine gewisse Zeit nicht arbeiten kann und daher einen Verdienstausfall zu beklagen hat. Da bei solchen Fällen diejenigen einen Schaden erleiden, die schuldlos an dem Unfallgeschehen sind und gerade im Bereich von Schadenersatz und Schmerzensgeld teilweise sehr hohe Summen entstehen können, hat der Staat die KFZ-Haftpflicht zu einer gesetzlich vorgeschriebenen Versicherung gemacht. So ist gewährleistet, dass Unschuldige bei einem erlittenen Schaden diesen ersetzt bekommen, auch wenn der Unfallverursacher finanziell nicht in der Lage ist, die entsprechenden Summen zu bezahlen.
Die Fahrzeugversicherung bezieht sich auf das eigene Fahrzeug, dass zu Schaden kommt. Diese Versicherung ist keine Pflichtversicherung und jeder Fahrzeughalter kann selber entscheiden, ob und in welchem Umfang er diesen Versicherungsschutz abschliesst. Bei der Fahrzeugversicherung unterscheidet man zwischen der Teilkasko- und der Vollkaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung übernimmt Schäden, die durch Feuer, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzeinschlag, Überschwemmungen oder Einbruchdiebstahl entstehen. Zusätzlich sind auch bei vielen Versicherungen Schäden mitversichert, die durch einen Zusammenstoß mit Haarwild oder auch durch Marderbisse entstehen.
Die Vollkaskoversicherung umfasst alle in der Teilkasko abgedeckten Gefahren und tritt zusätzlich für Schäden ein, die durch eigenes Verschulden bei einem Unfall am eigenen PKW entstehen sowie für fremdverschuldete Schäden, für die der Schuldige nicht aufkommt, weil er entweder finanziell dazu nicht in der Lage ist oder aber nicht zu ermitteln ist, weil er beispielsweise Fahrerflucht begangen hat. Außerdem zahlt die Versicherung für Schäden am Auto, die durch mut- und böswillige Beschädigung von Fremden entstanden sind.
Sowohl in der Teilkasko- als auch in der Vollkaskoversicherung kann man die Höhe des Beitrages beeinflussen, indem man eine Selbstbeteiligung vereinbart. Diese Selbstbeteiligung muss man allerdings dann bei jedem Schaden selber tragen, bevor die Versicherung ihren Teil leistet. Daher sollte man hier gut rechnen, ob sich der geringere Beitrag lohnt oder ob man doch besser bedient ist, einen höheren Beitrag zu zahlen und dafür den kompletten Schaden ersetzt zu bekommen.
Im Rahmen der Autoversicherung kann man zusätzlich noch eine Insassenunfallversicherung oder auch einen KFZ-Rechtsschutz in den Versicherungsschutz mit einschliessen, wobei eine derartige Erweiterung des Versicherungsschutzes wie auch die Fahrzeugversicherung jedem selber überlassen ist.
Gerade im Bereich der KFZ-Versicherung macht ein Vergleich der verschiedenen Tarife großen Sinn, weil man auf diese Art und Weise wegen der sehr vielen unterschiedlichen Konditionen und Preise sehr viel Geld sparen kann, ohne auf einen guten Versicherungsschutz verzichten zu müssen.