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Die Elektronikversicherung - umfassender Schutz lebenswichtiger Technik
Die Elektronikversicherung - früher Schwachstromanlagenversicherung genannt - ist eine Weiterentwicklung der 1926 erstmalig in Erscheinung getretenen Deckung von Telefonanlagen. Doch die Elektronik mit ihrer stetig fortschreitenden Computertechnologie gilt unter Historikern inzwischen als erneute Industrielle Revolution - sie ist heute aus keinem Bereich des Alltags mehr wegzudenken.
Die Elektronikversicherung wird vom Betreiber oder Eigentümer abgeschlossen und schützt ausschließlich kommerziell betriebene elektronische und elektrotechnische Anlagen (also keine Privatgeräte), die betriebsfertig aufgestellt und angeschlossen sind. Hierbei ist egal, ob sie stationär oder beweglich eingesetzt werden - wichtig ist nur, daß sie auf irgendeine Weise mit einer Stromversorgung verbunden sind.
Der Versicherungsschutz umfaßt lückenlos alle Geräte, die sich innerhalb der vertraglich vereinbarten Betriebsgrundstücke befinden, und die Höhe der Prämie bemißt sich im Wesentlichen nach den Wiederbeschaffungswerten der zu versichernden Anlagen. Gegen Beschädigung oder Zerstörung durch unvorhersehbare, von Außen wirkende Ereignisse versicherbar sind praktisch alle Stromverbraucher. Es beginnt, wie schon anno 1926, mit Telefonanlagen und allen Sparten der Kommunikationstechnik einschließlich Übertragungsantennen, geht über sämtliche Bereiche der EDV - vom Server über Netzwerke bis zum End-PC einschließlich seiner fest eingebauten Speichersysteme inklusive Programmdaten des Betriebssystems, hinzu kommen alle elektrischen Geräte des typischen Büroalltags.
Neben der reinen Verwaltungsschiene bieten sich auch die Bereiche der außerordentlich kostspieligen medizinischen Diagnose- und Therapietechnologie bei Ärzten oder Krankenhäusern an; auch die Produktionslinien der Industrie, alle Arten der Medientechnik, Vorrichtungen zur Sicherung und Überwachung, bis hin zu Exoten wie Fütterungsautomaten für das Nutzvieh in der Landwirtschaft oder Kassensystemen im Supermarkt sind potentielle Versicherungsgegenstände.
Die Elektronikversicherung schützt vor menschlichem Versagen wie Bedienungsfehlern, Fahrlässigkeit oder Ungeschicklichkeit, vor Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung, oder bei absichtlichem Handeln Dritter wie Vandalismus oder Spionage. Technische Ursachen wie eine Spannungsabweichung in der Stromversorgung, Kurzschluß, Blitzschlag, ein Defekt in der Steuerung, ein Konstruktions- oder Materialfehler im Gerät sind ebenso abgedeckt wie alle Arten des (offenen oder heimlichen) Feuers einschließlich Explosionen, Implosionen, Rauch, Ruß und die Folgen von eingesetztem Löschmittel. Wasserschäden aller Art, von der Feuchtigkeit bis zur Überschwemmung, Sturm und Hochwasser sind enthalten, ebenso die Prüfung und Befriedigung berechtigter Haftpflichtansprüche von dritter Seite.
Nicht abgedeckt sind hingegen die Schäden an nicht betriebsfertigen Sachen, völlig unwägbare Katastrophen wie die Folgen von Erdbeben oder Atomexplosionen, menschlich verursachtes Chaos wie Kriege und innere Unruhen, natürlich auch absichtliches Beschädigen oder Zerstören durch den Versicherungsnehmer und seine Vertreter, oder - eigentlich selbstverständlich - vollkommen normale betriebsbedingte Abnutzungs- oder Alterungserscheinungen der Gerätschaften. Nicht zu ersetzen sind ebenfalls Schäden, für die bereits ein Lieferant - sei es Hersteller, Händler oder Reparaturfirma - rechtlich einzustehen hat, oder Zusatzkosten, die dadurch entstehen, daß der Versicherungsnehmer den Schaden zum Anlaß nimmt, seine Anlagen gleich erheblich zu modernisieren oder zu erweitern.
Kommt es zum Versicherungsfall, werden zunächst die Neuwerte der wiederzubeschaffenden Güter anhand von Listenpreisen zuzüglich ihrer Bezugs- und Inbetriebnahmekosten ermittelt. Alternativ kann der Versicherungsnehmer anstelle einer Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung der Anlagen eine Entschädigungsleistung in Geld verlangen; hier ist der Betrag jedoch auf deren Zeitwert begrenzt, gegebenenfalls vermindert um einen zuvor vertraglich vereinberten Selbstbehalt.
Sofern gewünscht, kümmert sich die Elektronikversicherung um die Beseitigung der Schäden und die Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs. Hierzu zählen nicht nur alle Kosten für Reparaturen der technischen Geräte - also Löhne und Ersatzteile. Viel wichtiger und umfassender sind zunächst die Bergung und Sicherung
der noch verwendbaren Güter sowie ihr Abtransport an einen sicheren Ort. Danach beginnen Aufräumarbeiten; überlebende Technik muß gereinigt und gegebenenfalls dekontaminiert werden, irreparable Anlagen gehören in den Abfall. Gegebenenfalls verseuchter Boden und giftiger Schrott ist als Sondermüll zu
deklarieren und fachgerecht zu entsorgen. Danach ist das Vorhandene wiederaufzubauen oder zu sanieren, gegebenenfalls über ein dazwischengeschaltetes Provisorium, um den Betrieb zeitnah wieder aufnehmen zu können.
Manche Anbieter erweitern ihre Unterstützung um Betriebsunterbrechungsversicherungen (welche die weiterlaufenden Kosten und den entgangenen Gewinn auffangen) und Softwareversicherungen.