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Gesetzliche Krankenversicherung
In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht. Dabei kann jeder Bundesbürger unter bestimmten Voraussetzungen seine Krankenversicherung frei auswählen. Wir unterscheiden zwei unterschiedliche Versicherungssysteme. Das sind die Privaten Krankenversicherungen (PKV) und die Gesetzlichen
Krankenversicherungen(GKV).
Jeder Arbeitnehmer oder Angestellte, der über der Beitragsbemessungsgrenze liegt (für 2007 gilt 3975 € brutto pro Monat), bzw. die übrigen Beschäftigungsgruppen können sich je nach Wunsch eine PKV oder eine GKV auswählen.
Wir haben in Deutschland etwa 240 Gesetzliche Krankenkassen, wo ca. 85 % der Bevölkerung versichert sind.
Der Krankenversicherungsbeitrag wird prozentual vom Bruttolohn erhoben und monatlich an die jeweilige Krankenkasse, wo der Versicherte Mitglied ist, abgeführt. Die Beitragsbemessungsgrenze für den Versicherungsbeitrag beträgt 2007 42750 € brutto im Jahr. Etwa 50 % zahlt davon die Arbeitgeber.
Die Beitragshöhe ist zwischen den einzelnen Kassen unterschiedlich und schwankt zwischen 10% und 15%.
Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit unter Beachtung der Kündigungsfrist (in der Regel 3 Monate) die Kasse zu wechseln. Bei Beitragserhöhung gilt Sonderkündigungsrecht. Einige GKV bieten Bonusprogramme an, die bei der Auswahl mit beachtet werden sollten.
Geringverdienende Familienangehörige und Kinder können in der jeweiligen GKV des Hauptverdieners beitragsfrei mit versichert werden. Sie erhalten die gleichen Leistungen wie Beitragszahler.
Viele Besserverdienende Familien nutzten das aus. Der Hauptverdiener ist oft Privat krankenversichert und der andere Partner in einer GKV, wo dann auch die Kinder beitragsfrei mitversichert werden können.
Alle Leistungen, die die GKV bezahlt, sind in einem einheitlichen Leistungskatalog aufgeführt. Bis auf geringe Ausnahmen sind damit die Leistungen aller gesetzlichen Kassen zu ca. 96% gleich.
In den meisten Fällen handelt es sich um Standardleistungen auf hohem Niveau zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit der Versicherungsnehmer. Für viele Leistungen sind Zuzahlungen zu leisten. Was nicht im Leistungskatalog steht, wird auch nicht bezahlt. Das trifft zum Beispiel für teueren Zahnersatz, oder Brille zu. Diese Leistungen muss der gesetzlich Krankenversicherte bei Inanspruchnahme selbst zahlen. Die Zuzahlungen haben sich in den letzten Jahren stark erhöht.
Für alle Versicherten der GKV besteht freie Arztwahl. Unter den niedergelassenen und bei den GKV zugelassenen Ärzten kann der Patient frei wählen.
Einmal im Vierteljahr müssen beim Arztbesuch (in der Regel Hausarzt) 10 € bezahlt werden. Auch für den Zahnarzt sind bei Inanspruchnahme pro Quartal 10 € zu zahlen.
Wird bei den Zuzahlungen die Grenze von 2%, bzw. 1% bei chronisch kranken Patienten überschritten, kann der Patient bei seiner GKV Beitragsbefreiung beantragen. Ab diesem Zeitpunkt fallen die Zahlung der 10 € und Zuzahlungen bei verordneten Medikamenten und Behandlungen weg.
Mit Überweisungen kann der Patient weitere Ärzte aufsuchen.
Besonders bei Fachärzten gibt es oft sehr lange Wartezeiten. Ursache dafür sind einmal der Ärztemangel in einigen Regionen und die Abkehr vieler Fachärzte von den Kassenpatienten. Viele Fachärzte haben ihre Sprechzeiten für Kassenpatienten gekürzt und dafür Privatsprechstunden eingerichtet.
Die Mitglieder der GKV können über freiwillige private Krankenzusatzversicherungen Zuzahlungen verringern und Sonderleistungen, die nicht im Leistungskatalog enthalten sind versichern.
Für Auslandsreisen ist immer eine Auslandskrankenversicherung zu empfehlen. Mit einigen Ländern bestehen Sozialabkommen, da zahlt die GKV. Dach die Bedingungen sind oft sehr kompliziert, oder es gibt nur wenige Kassenärzte im jeweiligen Land.
Trotz der vielen Kritik ist das Niveau der gesetzlichen Krankenversorgung in Deutschland im Vergleich mit anderen Ländern auf hohem Niveau und liegt im Spitzenbereich auf der Welt.