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Lebensversicherung
Der Versicherungsbereich wird in verschiedene Teilbereiche unterteilt.
Ein Bereich neben den Schadens- und Krankenversicherungen ist der Bereich der Lebensversicherungen.
Der Begriff Lebensversicherung sagt im Grunde schon aus, worum es bei dieser Art von Versicherung geht bzw. welches Risiko abgesichert werden soll.
Allerdings gibt es auch bei den Lebensversicherung verschiedene Formen und Ausprägungen, sodass man sicherlich näher auf die verschiedenen Arten von Lebensversicherung eingehen muss.
Die grundsätzliche Intention und ursprünglich einzige Aufgabe der Lebensversicherung ist es natürlich, den Begünstigten der Versicherung finanziell zu entschädigen bzw. abzusichern, falls der Versicherte verstirbt.
Lebensversicherungen, die die Absicherung für den Todesfall als einzige Funktion inne haben, werden auch als Risikolebensversicherung bezeichnet.
Bei der Risikolebensversicherung vereinbart der Versicherte mit der Versicherungsgesellschaft eine Versicherungssumme.
Nach der Höhe der Summe und dem Eintrittsalter des Versicherten richtet sich der zu zahlende Versicherungsbeitrag.
Dieser liegt oftmals bei einer durchschnittlichen Versicherungssumme von 100.000 Euro nicht über 10 Euro im Monat.
Verstirbt der Versicherte, wird im Folgenden die Versicherungssumme an die im Vertrag als Begünstigter genannte Person ausgezahlt.
Ausschluss für den erhalt der Versicherungsleistung ist allerdings z.B. der Selbstmord des Versicherten.
Neben der Risikolebensversicherung ist eine weiter sehr bekannte und häufig genutzte Art der Lebensversicherung die Kapitallebensversicherung.
Diese beinhaltet zum einen die Risikolebensversicherung, also die Absicherung für den Todesfall, bietet aber zusätzlich die Möglichkeit der Kapitalanlage.
Während der Versicherte bei der reinen Risikolebensversicherung nur für die Todesabsicherung Beiträge zahlt, hat er bei der Kapitallebensversicherung die Möglichkeit, durch zusätzliche Einzahlungen die Versicherung als Spar-und Kapitalanlage zu nutzen.
Die Kapitallebensversicherung wird auch als gemischte Lebensversicherung bezeichnet.
Neben der Absicherung für den Todesfall wird auch eine bestimmte Summe im Erlebensfall ausgezahlt.
Die Höhe dieser Summe richtet sich nach der Höhe der Beiträge des Versicherten und den von der Versicherung erwirtschafteten Überschussbeteiligung.
Diese erhält der Kunde neben der garantierten Verzinsung bei Fälligkeit der Lebensversicherung.
Kapitallebensversicherungen werden oftmals auch als zusätzliche private Altersvorsorge genutzt und daher z.B. mit Erreichen des 65. Lebensjahres fällig gestellt.
Zusätzliche Vereinbarungen sind ebenfalls möglich.
Hierzu zählen z.B. der Todesfallbonus.
Gegen einen etwas erhöhten Beitrag wird hier zum Beispiel im Todesfall die doppelte Versicherungssumme ausgezahlt.
Eine weitere erweiterte Form der Kapitallebensversicherung ist die Fonds-Lebensversicherung.
Der Unterschied zur "normalen" Kapitallebensversicherung ist die Tatsache, dass die Versicherungsgesellschaft mit den Beiträgen der Versicherten Fondsanteile erwirbt.
Der Vorteil dieser Versicherung ist die oftmals höhere Rendite durch die Anlage in Investmentfonds.
Weitere speziellere Formen der Kapitallebensversicherung sind zum Beispiel die Ausbildungs- oder Heiratsversicherung.
Auch diese Versicherungen bieten die Absicherungen für den Todesfall und enthalten eine Leistung im Erlebensfall zu einem bestimmten Termin, z.B. der Ausbildung oder Heirat des Kindes.
Versicherte Person ist daher in diesem Fällen oftmals das Kind des Antragstellers.
Insgesamt betrachtet ist die Lebensversicherung also eine recht vielseitige Versicherung, die neben der reinen Absicherung der Angehörigen im Todesfall des Versicherten auch Kapitalanlagecharakter hat, zur privaten Altersvorsorge genutzt wird und oftmals auch in Baufinanzierungen mit eingebunden werden kann.