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Privat Haftpflichtversicherung
Im gesamten Versicherungsbereich gibt es einige Versicherungen die im Grunde für jede Person zu empfehlen sind, andere Versicherungen wiederum sind nur für einen speziellen Personenkreis sinnvoll.
Zu den Versicherungen, die man ohne Bedenken fast ausnahmslos empfehlen kann zählt auch die Privathaftpflichtversicherung.
Die Privathaftpflichtversicherung zählt zu den Schadensversicherungen und deckt alle Schäden bzw. die finanziellen Folgen ab, die der Versicherte an anderen Personen oder Sachen verursacht.
Da die Privathaftpflichtversicherung eine freiwillige Versicherung ist (z.B. im Gegensatz zur KFZ-Haftpflichtversicherung) ist sie leider in einigen Haushalten noch nicht vorhanden.
Dies liegt nicht zuletzt an der Tatsache, dass vielen Menschen nicht bewusst ist, wie leicht ein Schaden entstehen kann für den sie voll haftbar gemacht werden können und somit verpflichtet sind, dieses Schaden zu ersetzen.
Grundsätzlich deckt die Haftpflichtversicherung alle Schäden ab, die der Versicherte verursacht.
Ausgenommen sind allerdings vorsätzlich herbei geführte Schäden und Risiken sowie Schäden, die vom Versicherten grob fahrlässig verursacht werden.
In solch einem Fall ist die Privathaftpflichtversicherung zwar zur Leistung an die geschädigte Partei verpflichtet, kann allerdings im Nachhinein den Versicherten in Regress nehmen, also von ihm die erstatteten Kosten zurück verlangen.
Neben der Schadenabwicklung bei berechtigten Ansprüchen wehrt die Privathaftpflichtversicherung ebenfalls unberechtigte Ansprüche gegen den Versicherten ab.
Es gibt eine Reihe von Beispielen, welche Risiken bzw. Schäden entstehen können, die durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt sind.
Dies beginnt von leichten Schäden, deren Regulierung oftmals nicht mehr als ein paar hundert Euro kostet bis hin zu Schäden, die der Versicherte aus den eigenen finanziellen Mitteln nicht mehr regulieren könnte.
Falls sie beispielsweise bei einem Bekannten zu Besuch sind und aus Versehen auf dessen Brille treten und diese zerstören, müssen Sie den entstandenen Schaden ersetzen.
Ein großer finanzieller Schaden könnte entstehen, wenn Sie sich in einem Porzellangeschäft befinden, stolpern und dabei eine Menge Porzellan zerstört wird.
Je nachdem, wie wertvoll dieses ist, kann der Schaden leicht eine sechsstellige Summe annehmen.
In beiden genannten Beispielen würde die Privathaftpflichtversicherung eintreten und den Schaden regulieren.
Werden bei verursachten Schäden gar Personen verletzt oder getötet, kann die Schadenshöhe sogar in den Bereich von mehreren Millionen Euro gehen.
Aus den genannten Gründen ist es wichtig darauf zu achten, bei Abschluss der Privathaftpflichtversicherung die Deckungssummen nicht zu niedrig zu wählen.
Üblich sind in diesem Bereich heute Mindestdeckungssummen von drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden sowie 500.000 Euro für Vermögensschäden.
Natürlich können diese Summen auch fast beliebig erhöht werden.
Im Vergleich zur möglichen Schadenshöhe und der Leistung der Privathaftpflichtversicherung sind die Jahresbeiträge mit durchschnittlich 70-120 Euro sehr günstig.
Zudem gibt es bei der Privathaftpflichtversicherung die so genannte Familienversicherung, d.h. der Ehepartner des Versicherten ist automatisch mitversichert sowie ebenfalls minderjährige und sich in der Schule und Ausbildung befindliche Kinder.