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Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung gehört zu denjenigen Versicherungen, die nicht unbedingt jede Person haben sollte wie z.B. die Privathaftpflicht- oder Hausratversicherung, dennoch ist sie für viele Personen sinnvoll.
Die Rechtsschutzversicherung gilt allerdings nicht automatisch für alle Rechtsgebiete, sondern ist in verschiedene "Bausteine" unterteilt. Grundsätzlich sind mit der Rechtsschutzversicherung alle Kosten und Gebühren für einen Rechtsstreit, Gerichts-und Anwaltskosten sowie Kosten für Gutachten und die Kosten der gegnerischen Partei, falls man den Rechtsstreit verliert, abgedeckt.
Für Privatpersonen sind allgemein drei mögliche Bausteine der Rechtsschutzversicherung interessant und von Bedeutung, der Verkehrs-Rechtsschutz, der Arbeitsrechtsschutz sowie der Wohnungs- und Mietrechtsschutz.
Jeder einzelne Bereich sichert Sie gegen die finanziellen Folgen für die entsprechenden Rechtsstreitigkeiten ab. Mit dem Verkehrs-Rechtsschutz können die Kosten eines Rechtsstreites in Zusammenhang mit der Nutzung eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Strassenverkehr abgedeckt werden.
Sind Sie z.B. in einen Unfall verwickelt und evt. zudem schuldhaft und werden nun von der gegnerischen Partei verklagt, werden alle Kosten von der Rechtsschutzversicherung übernommen.
Hierzu zählen die Kosten für den eigenen Anwalt, eventuelle Gutachterkosten sowie natürlich auch die Gerichtskosten, falls der Streitfall vor dem Gericht verhandelt wird.
Sollten Sie den Rechtsstreit verlieren, übernimmt die Rechtsschutzversicherung ebenso die Kosten des gegnerischen Anwalts und deren sonstige Kosten im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit.
Grundsätzlich ist also der Verkehrs-Rechtsschutz in erster Linie für Autofahrer zu empfehlen. Der Arbeitsrechtsschutz hingegen deckt alle Streitigkeiten ab, die aus einem bestehenden Dienst- oder Angestelltenverhältnis entstehen können.
Ein großer Bereich aus der täglichen Praxis, wann dieser Rechtsschutz benötigt wird, findet sich im Rahmen von ordentlichen oder außerordentlichen Kündigungen.
Sind Sie zum Beispiel nach Ihrer Meinung aus ungerechtfertigten Gründen gekündigt werden und wollen gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorgehen, geschieht dieses fast ausschließlich über einen Anwalt und oftmals muss ein Gericht eine Entscheidung treffen.
Falls Sie den Rechtsstreit verlieren, müssten Sie mitunter mehrere Tausend Euro aus der eigenen Tasche bezahlen.
Der Arbeitsrechtsschutz bzw. die Rechtsschutzversicherung würde allerdings auch in diesem Fall die Kosten übernehmen. Der dritte wichtige Baustein der Rechtsschutzversicherung für Privatpersonen ist der Wohnung- und Mietrechtsschutz.
Dieser Teil der Rechtsschutzversicherung deckt alle Kosten ab, die durch einen Rechtsstreit über ein bestehendes Mietverhältnis entstehen.
Dies kann zum Beispiel die Kündigung des Mieters durch den Vermieter sein oder auch das Durchsetzen von Mietminderungen aufgrund von Mängeln.
Auch diese Vorhaben können oft nur über einen Anwalt und das Gericht durchgesetzt werden, sodass auch hier die Kosten und Gebühren von der Rechtsschutzversicherung getragen würden.
Grundsätzlich werden die Kosten durch die Rechtsschutzversicherung bis zur festgelegten Deckungssumme übernommen.
Diese sollte daher beim Abschluss der Versicherung nicht zu niedrig gewählt werden.
Üblich sind im Durchschnitt Deckungssummen ab 250.000 Euro, allerdings bieten viele Versicherungen inzwischen auch Deckungssummen in unbegrenzter Höhe an.
Zudem sind Selbstbeteiligungen des Versicherten bei der Rechtsschutzversicherung üblich.
Das bedeutet, bei Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung trägt der Versicherte beispielsweise einen Eigenanteil von 150 oder 300 Euro.
Der Beitrag zur Rechtsschutzversicherung liegt je nach den gewählten Bausteinen zwischen 200 und 400 Euro im Jahr und zählt damit zu den etwas teureren Versicherungen.