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Reiserücktrittversicherung
Die Schulferien für Jugendliche oder der Jahresurlaub für Erwerbstätige gehören sicherlich zu den schönsten Tagen des Jahres. Viele Menschen freuen sich schon das ganze Jahr über darauf und planen eine Reise in dieser Zeit. Voller Vorfreude betritt man oft spontan ein Reisebüro, blättert in Hochglanz-Urlaubskatalogen und bucht lange im Voraus eine schöne Reise, weil man es kaum noch erwarten kann, sich am Palmenstrand in der Sonne zu räkeln oder ähnliches. Jeder, der sich jedoch zu einer Reise entschließt, sollte sich den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung überlegen, damit er nicht im Eventualfall außer der entgangenen Urlaubsfreude auch noch finanzielle Nachteile hat. Der Einzelne ist dann aktiv abgesichert und kann unbeschwert verreisen. Es kann nämlich vorkommen, dass man die Reise aus Krankheitsgründen nicht wie geplant antreten kann. Oder jemandem wird beispielsweise aus beruflichen Gründen der Urlaub gesperrt. Ein plötzlicher Todesfall eines nahen Angehörigen ist ebenfalls ein wichtiger Grund und berechtigt zum Reiserücktritt. Manche Versicherungen zahlen auch bei plötzlichem Jobverlust. Auch in diesem Versicherungszweig gibt es viele Anbieter. Zu diesen gehören z. B. die Elvia, die Europäische Reiseversicherung, die Hanse Merkur und Travel Secure.
Man unterscheidet die Reiserücktrittversicherungen nach folgenden Gesichtspunkten:
- Es gibt Reiserücktrittversicherungen als Jahrespolice für beliebig viele Reisen oder als Einzelpolice für eine bestimmte Reise.
- Ferner werden Reiserücktrittversicherungen mit und ohne Selbstbehalt angeboten.
- Es wird zwischen Reiserücktritt vor Reisebeginn und dem Reiseabbruch unterschieden, in letzterem Falle erhält man einen Teilbetrag des bereits gezahlten Geldes zurück. Einzelne Versicherungen bieten beides zusammen an.
Manche Versicherungsanbieter versichern auch die gesamte Familie einschließlich aller minderjährigen Kinder bis 18 Jahre mit. Empfehlenswert ist es wie bei jeder anderen Versicherung auch, vor Abschluss der jeweiligen Versicherung die einzelnen Anbieter nicht nur hinsichtlich der Kosten sondern auch auf ihr individuelles Leistungsangebot hin kritisch zu prüfen. Bestimmte Reisen wie beispielsweise Yachtcharter oder Segeltörns werden auch von den meisten Versicherungen nicht abgedeckt. Für sogenannte Last-Minute-Reisen gibt es ebenfalls keine Reiserücktrittversicherung. Generell ist also für alleinstehende Individualisten, die spontan und risikofreudig sind, der Abschluss einer solchen Versicherung eher weniger empfehlenswert.
Alle Reisenden, die sich für eine Reiserücktrittversicherung entschlossen haben, sollten ferner auch für einen optimalen Schutz unterwegs eine Reisegepäckversicherung abschließen. Wenn man dannn noch an seinen Auslandskrankenschein im Falle einer Auslandsreise gedacht hat, kann nicht mehr wirklich viel schief gehen.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfiehlt sich aber nur in folgenden Fällen:
- wenn jemand die Reise schon sehr früh bucht
- bei ziemlich teueren Reisen
- für Familien mit Kindern und Personen, die Pflegefälle zu betreuen haben, da man hier immer mit dem Unvorhergesehenen rechnen muss.